Karlsruhe.

Bayern darf nicht aus der Bundesrepublik austreten. Das Grundgesetz sehe keine Abspaltung einzelner Bundesländer vor, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Montag veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 349/16). Der bayerische Beschwerdeführer hatte die Zulassung für eine Volksabstimmung in Bayern über den Austritt des Bundeslandes aus der Bundesrepublik Deutschland verlangt. Als diese abgelehnt wurde, zog er vor das Bundesverfassungsgericht.