Berlin.

Auch nach der Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 Euro Anfang 2017 wird das Einkommen von Singles in Großstädten oft nicht zum Leben reichen: Vor allem wegen der hohen Mieten sind Geringverdiener trotz Vollzeitjob weiter auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen angewiesen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Linke-Fraktionsvize Klaus Ernst hervor, die dieser Zeitung vorliegt. Die Zahlen stammen aus dem Bundesarbeitsministerium von Andrea Nahles (SPD). Danach müsste in München ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer einen Stundenlohn von 10,04 Euro erhalten, um aus dem Hartz-IV-Bezug zu rutschen, in Hamburg von 9,12 Euro, in Frankfurt/Main von 9,89 Euro, in Berlin von 8,97 Euro, in Köln von 9,24 Euro. „Im Westteil des Landes kann man in den Städten vom Mindestlohn nicht die Miete bezahlen“, sagte Klaus Ernst dieser Zeitung. „Damit verfehlt der Mindestlohn seine zentrale Funktion, die Existenz zu sichern, da er viel zu niedrig ist.“ Der Mindestlohn von 8,50 Euro wird zum 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro angehoben.

Nach Berechnungen der Regierung muss ein Ein-Personen-Haushalt im Bundesdurchschnitt rund 1390 Euro (Westdeutschland 1410 Euro, Ostdeutschland 1215 Euro) verdienen, um aus dem Hartz-IV-Leistungsbezug inklusive der Kosten der Unterkunft auszuscheiden. Bei einer durchschnittlichen tariflichen Wochenarbeitszeit von 37,7 Wochenstunden entspricht dies einem Stundenlohn von 8,51 Euro – im Durchschnitt West müsste der Stundenlohn bei 8,63 Euro liegen, im Durchschnitt Ost bei 7,44 Euro. Beim künftigen Mindestlohn von 8,84 Euro bestünde damit keine Hartz-IV-Bedürftigkeit.

Doch vor allem in westdeutschen Großstädten ist die Lage wegen der hohen Mietkosten deutlich ungünstiger – die Lücke zwischen Bedarf und Mindestlohn ist teilweise drastisch: In München kommt ein Single nach den Regierungsangaben erst bei einem Monatsbruttoeinkommen von 1640 Euro über die Hartz-IV-Schwelle, in Hamburg liegt die Grenze bei 1490 Euro, in Berlin bei 1465 Euro, in Köln bei 1510 Euro – der Mindestlohn würde dafür nicht reichen. Ernst sagte: „Statt Mindestlohn sollten wir vom Mangellohn reden.“ Die Linke fordere einen Mindestlohn von zwölf Euro, erklärte der Fraktionsvize weiter.

Laut Regierungsangaben sind neben den Metropolen auch Universitätsstädte betroffen. In Münster beispielsweise liegt die Hartz-IV-Grenze für einen Single bei 1540 Euro, was einem Stundenlohn von 9,43 Euro entspricht.