Dresden.

Pegida-Chef Lutz Bachmann muss wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe von 9600 Euro zahlen. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Dresden zogen am Mittwoch sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft auf Vorschlag des Richters ihre Berufung zurück. Damit ist das Urteil vom Mai aus erster Instanz rechtskräftig. Bachmann wurde damals wegen herabwürdigender und hetzerischer Beleidigungen von Flüchtlingen zu 120 Tagessätzen à 80 Euro verurteilt. Zudem muss er die Prozesskosten tragen.

Bachmann hatte Flüchtlinge in Facebook-Posts pauschal als „Gelumpe“, „Viehzeug“ und „Dreckspack“ verunglimpft. Nachdem der Mitgründer des fremden- und islamfeindlichen Pegida-Bündnisses die Urheberschaft der Kommentare im ersten Verfahren noch bestritt, hatte seine Verteidigung die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts erst vor wenigen Wochen auf die Bemessung des Strafmaßes beschränkt und damit den Schuldspruch angenommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in erster Instanz eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung für Bachmann gefordert – auch mit Blick auf die lange Liste der Vorstrafen des 43-Jährigen. In der Berufungsverhandlung verlas Richter Martin Schultze-Griebler eine Stunde die Einträge aus dem Bundeszentralregister. Darunter finden sich Verurteilungen wegen Drogenhandels, Einbruchsdiebstahls, Körperverletzung, unterlassener Unterhaltszahlungen, Anstiftung zur Falschaussage und immer wieder wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Mehrfach saß Bachmann in Haft.