Karlsruhe.

Der „Buchhalter von Auschwitz“, Oskar Gröning, trägt Schuld an den massenhaften Morden in dem NS-Konzentrations- und Vernichtungslager – das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Er bestätigte damit das Urteil wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen gegen den 95-Jährigen. Dieser habe „durch seine allgemeine Dienstausübung in Auschwitz bereits den Führungspersonen in Staat und SS Hilfe“ geleistet, heißt es in der Entscheidung der Richter. Gröning war im Juli 2015 zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte eingeräumt, das Geld der verschleppten Juden verwaltet und die Ankunft der Transporte an der sogenannten Rampe mit beaufsichtigt zu haben. Das Gericht wertete das als Beitrag zum Funktionieren der nationalsozialistischen Tötungsmaschinerie. Mit der Bestätigung des Schuldspruchs durch den BGH ist das Urteil rechtskräftig. Ob Gröning tatsächlich ins Gefängnis muss, hängt von seiner Gesundheit ab.