Karlsruhe.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung legt erneut Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein. Trete es in Kraft, werde ab Sommer 2017 gespeichert, wer wann wo mit wem per Telefon kommuniziert habe und im Internet unterwegs gewesen sei. Dies stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte des Telekommunikationsgeheimnisses dar.