Berlin. Durch Briefkastenfirmen in Übersee verliert der Staat Milliarden. Till Steffen fordert: Steuersünder wie Wirtschaftskriminelle behandeln

Allein in Deutschland gehen dem Staat jährlich mehrere Milliarden Euro an Steuereinnahmen verloren – versunken in dubiosen „Briefkastenfirmen“ in Übersee. Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grünen) will die Strafverfolgung verstärken und fordert die Bundesregierung zu rigideren Gesetzen gegen Steuerflucht auf. Eine von Steffen initiierte Beschlussvorlage für die Herbsttagung der Justizministerinnen und -minister sieht vor, dass Geschäfte mit Briefkastenfirmen nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bestraft werden – sondern mit einem eigenen Straftatbestand der „Steuergefährdung durch Vermögensverschleierung“.

Wer Vermögen in Scheingesellschaften etwa in Panama verschleiert, soll nach Ansicht von Steffen – wie im Fall von „Geldwäsche“ – sein Vermögen zudem nicht mehr „legal in den Wirtschaftskreislauf einführen können“, heißt es im Entwurf, der dieser Redaktion vorliegt. Stattdessen zieht der Staat das Geld des Steuersünders ein. „Vermögensverschleierung hat nicht die gleiche Qualität wie Falschparken. Sie sollte daher auch nicht wie falsches Parken als Ordnungswidrigkeit geahndet werden“, sagt Steffen dieser Redaktion. Sondern als Straftat. Nur wer sich freiwillig bei der Behörde anzeige, bei dem werde das Vermögen nach der Zahlung einer Strafe wieder „verkehrsfähig“.

Auch Finanzminister will neues Gesetz gegen Betrug

Kommt der Beschluss durch, fordern die Justizminister der Länder die Regierung auf, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Senator Steffen geht dabei in einzelnen Punkten im Kampf gegen Steueroasen weiter als Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Sein Ministerium hat derzeit ebenfalls einen Gesetzentwurf bei Bund und Ländern vorgelegt. Kern des Vorstoßes, dessen Eckpunkte dieser Redaktion vorliegen: Deutsche sollen ihre Geschäfte mit Scheinfirmen künftig an die Behörden melden. Sonst müssen sie ein Bußgeld von 25.000 Euro zahlen. Deutsche Banken würden mit 50.000 Euro bestraft, wenn sie solche Geschäfte an Deutsche vermitteln. Experten kritisieren, dass die Strafen zu gering seien und nur auf Deutsche abzielten.

Durch ein Datenleck bei der Kanzlei Mossack Fonseca gelangten zuletzt Unterlagen über Geschäfte von 200.000 Briefkastenfirmen allein in dem mittelamerikanischen Panama an die Öffentlichkeit. Die Dokumente zeigen Strategien von Reichen, einzelnen Politikern, aber auch Kriminellen, wie sie mithilfe von Netzwerken aus Banken, Anwaltsfirmen und Vermittlern zweifelhafte Vermögen in Steueroasen verstecken. Meist ist die Flucht in Briefkastenfirmen legal – und nur moralisch zu verurteilen.

Doch auch Drogenbosse und Waffenhändler „waschen“ schmutziges Geld aus illegalen Geschäften über Scheingesellschaften im Ausland. Und sogar in Deutschland ist Geldwäsche eine riesige Ökonomie, die im Verborgenen bleibt. Auch hier fehlt es laut Experten an einem entschlossenen Vorgehen des Staates. „Die Bekämpfung von Geldwäsche fällt nicht nur derzeit, sondern schon immer sehr schwer“, sagt Jan Reinecke vom Bund Deutscher Kriminalbeamten (BDK), Experte für Wirtschaftskriminalität. Die Ermittler bekommen laut BDK nur ein halbes Prozent schmutzigen Geldes in die Finger.

Mehr als 100 Milliarden Euro werden allein jedes Jahr in Deutschland durch Casinos, Restaurants, auf dem Kunstmarkt oder mithilfe von Briefkastenfirmen „gewaschen“, so eine Studie der Universität Halle-Wittenberg. Dabei geht es nicht um Steuerflucht. Das Geld kommt meist aus Drogengeschäften, Betrug oder Menschenhandel. Für Kriminelle ist es nur wertvoll, wenn es auf Umwegen zurück in die Realwirtschaft fließt. Niemand kennt die Höhe der Geldwäsche genau, vieles bleibt unentdeckt. Experten halten aber Schätzungen von 100 Milliarden Euro für valide. Vergleich: Siemens, der größte Industriekonzern Deutschlands, schafft es auf 86 Milliarden Jahresumsatz.

Reinecke vom BDK fordert mehr Verantwortung des Bundes ein. Der Zoll solle mit Personal aufgestockt werden und die Kontrolle von Geschäften übernehmen, die nicht im Finanzsektor ablaufen. Und er hält eine Umkehr der Beweislast für notwendig. Nicht Steuerbehörden müssten nachweisen, woher das Geld eines Straftäters kommt. Sondern Beschuldigte müssten den Behörden beweisen, dass das Vermögen legal ist.