Berlin.

Mehr Anreize für Betriebsrenten, bessere Bedingungen für die Riester-Rente und wohl auch mehr Geld für Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente gehen: Das sind zentrale Eckpunkte eines Rentenreformpakets, das die große Koalition noch vor der Bundestagswahl schnüren will. Wichtige Vorhaben wie die Angleichung der Ost-West-Rente sind aber noch umstritten.

Am Dienstagabend kamen die Spitzen der Koalition zu einem Rentengipfel im Kanzleramt zusammen, um über das Paket zu beraten. Dabei erreichten Union und SPD nach Teilnehmerangaben zwar eine Annäherung, ein Beschluss über das Gesamtpaket wurde allerdings auf den 24. November vertagt. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) erklärte, man sei „einen guten Schritt vorangekommen“ . Welche Teile der Reform noch in dieser Wahlperiode beschlossen werden und welche Vorhaben erst später von einer neuen Regierung angegangen werden können, steht aber noch nicht fest.

Klar ist indes: Es wird Verbesserungen bei der Betriebsrente mit einer steuerlichen Förderung für Geringverdiener und Entlastungen für die Betriebe geben. Auch Pläne von Nahles, die Erwerbsminderungsrente zu erhöhen, sind in der Koalition offenbar konsensfähig, ohne dass es eine abschließende Entscheidung gab: Nahles will als Beitrag gegen die Altersarmut Beschäftigte, die wegen Krankheit vorzeitig in Rente gehen müssen, durch eine günstigere Berechnung ihrer Erwerbszeiten besserstellen als heute. Unklar ist dagegen, ob weitere im Koalitionsvertrag vereinbarte Reformen jetzt noch auf den Weg gebracht werden können. Dabei geht es zum einen um die Angleichung der Ost-West-Rente, für die Nahles bereits einen Vorschlag gemacht hat: Sie will die Angleichung bis 2020 erreichen, die Mehrkosten für die Rentenkasse von vier Milliarden Euro jährlich sollen dabei aus Steuermitteln finanziert werden – wogegen sich Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) seit Monaten wehrt.

Nach Informationen dieser Zeitung ist als Kompromiss jetzt eine Stufenlösung im Gespräch, mit der eine vollständige Angleichung erst einige Jahre später erreicht würde. Eine Einigung wurde aber zunächst nicht erzielt. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann hatte vor dem Treffen die Forderung bekräftigt, dass die Ostrenten sowohl beim Bezug als auch bei der Anrechnung auf die Ostlöhne bis 2020 angeglichen werden müssten. Er gehe davon aus, dass die Mehrkosten einer Reform aus dem Bundeshaushalt, also aus Steuermitteln, bezahlt werden müssten. Umsetzen muss die Koalition schließlich das im Grundsatz vereinbarte Vorhaben einer Mindestrente für langjährige Versicherte, die wegen niedriger Einkommen nur eine Rente auf Sozialhilfeniveau bekommen. Nahles hat frühere Pläne einer „Lebensleistungsrente“ innerhalb der Versicherung gestoppt und will jetzt steuerfinanzierte Zuschläge für die Betroffenen. Auch hier kam es Teilnehmern zufolge nicht zu einer Verständigung.

Merkel hatte bereits vor dem Gipfel deutlich gemacht, dass die Koalition über längerfristige Rentenreformprojekte erst später entscheiden wird - wenn überhaupt. Dabei geht es vor allem um die politisch brisante Festlegung einer Untergrenze für das Niveau der gesetzlichen Rente auch über das Jahr 2030 hinaus – verbunden auch mit einer Obergrenze für die Rentenbeiträge. Nahles hat eine solche „doppelte Haltelinie“ bereits angekündigt, Details will sie aber erst mit einem Gesamtkonzept Ende November nennen.

Eine Gruppe von rund 80 jungen Unionspolitikern forderte am Dienstag eine Erhöhung des Renteneintrittsalters für die Zeit nach 2030, wie es zuvor schon Finanzminister Schäuble verlangt hatte. Die SPD machte allerdings umgehend klar, dass ein späteres Rentenalter über die stufenweise Einführung der Rente mit 67 für sie kein Thema sei. Oppermann sagte: „67 Jahre sind eine gute Grenze. Wir werden einer Verlängerung der Mindestarbeitszeit nicht zustimmen.“