Berlin. Die Bundesanwaltschaft hat Haftbefehl gegen den Terrorverdächtigen Ashraf al-T. beantragt. Dem BGH reichen aber die Indizien nicht.

Der Bundesgerichtshof hat den beantragten Haftbefehl wegen Terrorverdachts gegen den in Berlin gefassten mutmaßlichen IS-Mann nach Angaben seines Anwalts verweigert. Der 27-jährige Tunesier Ashraf al-T. bleibe aber auf Grund eines Haftbefehls des Amtsgerichts wegen Urkundenfälschung in Untersuchungshaft, sagte der Pflichtverteidiger Jonathan Burmeister „Spiegel Online“. Eine Bestätigung vom BGH oder von der Bundesanwaltschaft gab es am Freitagvormittag zunächst nicht.

Die Bundesanwaltschaft verdächtigt Ashraf al-T., Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu sein. Er soll einen Anschlagsauftrag gehabt haben. Die Bundesanwaltschaft habe dem BGH aber „nur wenige Indizien vorgelegt, die den Richter offenkundig nicht überzeugt haben“, sagte Rechtsanwalt Burmeister dem Internetportal. Sein Mandant habe umfassend ausgesagt und alle Vorwürfe zurückgewiesen. Die Polizei habe ihn noch am späten Abend zum Amtsgericht Karlsruhe gefahren, wo ein Haftbefehl wegen Urkundenfälschung erlassen worden sei.

Anwalt hat Haftprüfung beantragt

Der Anwalt will die Untersuchungshaft seines Mandanten nun schnellstmöglich überprüfen lassen. Er habe bereits Haftprüfung beantragt, sagte Burmeister der Deutschen Presse-Agentur. Er nannte die U-Haft rechtswidrig und unverhältnismäßig. „Mein Mandant ist in Wirklichkeit natürlich wegen der anderen Vorwürfe in Haft“, sagte er. Die Haftprüfung müsse nun binnen 14 Tagen erfolgen, „eigentlich unverzüglich“.

Nach Erkenntnissen der Ermittler hatte Ashraf al-T. Kontakt zu einem IS-Mitglied in Syrien, das für Anschläge im Ausland zuständig ist. „Von dort soll er die Erlaubnis erhalten haben, zeitnah einen Anschlag auf Menschen in Deutschland zu planen“, teilte die Karlsruher Behörde am Donnerstagabend mit.

Medien: Messerattentat für kommenden Montag in Berlin geplant

Nach Informationen von Focus Online war ein Messerattentat in Berlin beabsichtigt – für kommenden Montag. Der US-Geheimdienst habe ein Gespräch des 27-Jährigen mit seinem IS-Kommandanten abgehört und das Bundesamt für Verfassungsschutz informiert. Beamte des Landeskriminalamtes nahmen den Mann daraufhin am Mittwochabend in einer Wohnung in Berlin-Schöneberg fest.

In dem Medienbericht heißt es weiter, Ashraf al-T. habe versucht, im Polizeigewahrsam Suizid zu begehen, indem er seinen Kopf gegen die Wand schlug. Daraufhin hätten ihm Beamte einen Schutzhelm aufgesetzt und gefesselt. Erst vor knapp drei Wochen war in Leipzig der Syrer Dschaber al-Bakr unter Terrorverdacht festgenommen worden. Er soll einen Anschlag auf einen Berliner Flughafen geplant haben. Al-Bakr beging kurz nach seiner Festnahme Suizid in seiner Zelle. Die Polizei in Berlin war deswegen entsprechend sensibilisiert.

Asyl unter falschem Namen beantragt

Dem Berliner Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten war Ashraf al-T. bis zu seiner Festnahme nicht unter diesem Namen bekannt. Wie die „Berliner Morgenpost“ unter Berufungauf Sicherheitskreise erfuhr, hatte der 27-Jährige im Oktober 2015 unter einem falschen Namen Asyl als angeblicher syrischer Kriegsflüchtling beantragt. Der Festgenommene habe dann in einer Flüchtlingsunterkunft auf dem ehemaligen Flughafen Tempelhof gelebt. Im März dieses Jahres soll er dort in eine Schlägerei verwickelt gewesen sein.

Offenbar lernte er in der Unterkunft auch den Berliner kennen, in dessen Wohnung er bei seiner Festnahme wohnte. Der Hauptmieter der Wohnung wurde ebenfalls festgenommen, am Donnerstag aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Beamte des Landeskriminalamts (LKA) hatten Ashraf al-T. am Mittwoch gegen 20.30 Uhr nach längerer Observation in einer Wohnung im Stadtteil Schöneberg festgenommen. Die Einsatzkräfte sicherten bis gegen 1.30 Uhr Beweismaterial. Wie aus Sicherheitskreisen bekannt wurde, sei allerdings kein Sprengstoff gefunden worden.

Ashraf al-T. führte mehrere Alias-Namen

Bei den Sicherheitsbehörden heißt es, dass Ashraf al-T. mehrere Alias-Namen führte. Die Festnahme stehe nicht im Zusammenhang mit der vor wenigen Wochen erfolgten Festnahme des Terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr in Leipzig. „Der Mann wurde schon länger vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet“, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Donnerstag am Rande eines Kongresses zur Arbeit der Geheimdienste in Berlin.

„Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, diesen Verdächtigen festnehmen zu lassen.“ Die Behörden würden alles tun, „damit es in Deutschland nicht zu einem Anschlag kommt.“ Laut Berliner Verfassungsschutz handelt es sich offenbar um einen Einzeltäter. Der Zugriff am Mittwochabend sei nötig gewesen, da Gefahr im Verzug gewesen sei. Der ursprüngliche Hinweis sei von einem befreundeten Geheimdienst gekommen. (küp/dpa)