berlin. Gesetzesänderung soll die Hürden bei der Strafverfolgung senken

Die große Koalition will Opfer von Stalking zukünftig besser schützen. Der Bundestag hat am Donnerstag in erster Lesung über eine Änderung des Stalking-Gesetzes beraten, die das Kabinett im Sommer beschlossen hatte. Nach dem Entwurf aus dem Haus von Justizminister Heiko Maas (SPD) soll Stalking oder Nachstellung, wie es im Gesetz heißt, von einem Erfolgs- zu einem Eignungsdelikt werden. Ob eine Tat strafbar ist, soll damit von der Handlung des Stalkers abhängen, nicht mehr von der Reaktion des Opfers.

Die bisherige Regelung stellt Verhalten wie Auflauern, Telefonterror, Belästigung und Bedrohung zwar unter Strafe – aber nur, wenn das Opfer dadurch in seiner Lebensgestaltung „schwerwiegend beeinträchtigt“ ist, also zum Beispiel umzieht oder den Arbeitsplatz wechselt. Opfer, die versuchen, ihren Peiniger einfach zu ignorieren, scheiterten daher bisher oft mit Klagen. So gab es im vergangenen Jahr zwar rund 20.000 Anzeigen wegen Nachstellung, aber nur wenige Hundert Verurteilungen.

„Es verdienen auch diejenigen den Schutz des Strafrechts, die sich nach außen hin vom Stalking unbeeindruckt geben“, erklärte Staatssekretär Christian Lange (SPD) zu dem Gesetzentwurf. Mit der Neuerung könne man nun etwas dafür tun, dass der Albtraum Stalking für möglichst viele der Opfer möglichst schnell vorbei ist.

Die Opposition kritisierte die Neuregelung. Der Entwurf sei „bedenklich weit gefasst“, so die Grünen, und verlagere die Strafbarkeit erheblich vor. Die Linke mahnte an, dass das Strafrecht allein keine Probleme löse - Aufklärung, Prävention und eine gesellschaftliche Debatte seien nötig.