Luxemburg/Brüssel.

Beim Einsatz von EU-Geldern wird weiter in großem Ausmaß geschlampt oder getrickst. Der Europäische Rechnungshof (EuRH) kommt in seinem neuen Kontrollbericht zu dem Ergebnis, dass im vergangenen Haushaltsjahr geschätzte 5,5 Milliarden Euro ohne Rechtsgrundlage ausgegeben wurden. Dies entspricht einer Fehlerquote von 3,8 Prozent.

Im Vergleich zu den Vorjahren habe sich die Situation leider nicht signifikant verbessert, sagte Rechnungshof-Präsident Klaus-Heiner Lehne zur Vorstellung des Berichts am Donnerstag in Brüssel. Jede Fehlerquote, die über zwei Prozent liege, müsse als zu hoch angesehen werden.

Zu den typischen Fehlern beim Einsatz von EU-Geldern gehören nach Angaben des Rechnungshofs Verstöße gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Als Beispiel nennen die Prüfer ohne genauere Angaben ein mit EU-Mitteln gefördertes Straßenbauprojekt in Deutschland, bei dem zusätzliche Bauleistungen, die mehr als 50 Prozent des ursprünglichen Auftragswerts ausmachten, ohne Bieterwettbewerb direkt an denselben Auftragnehmer vergeben wurden.

Noch immer werden auch Fälle festgestellt, in denen Landwirte Flächen falsch deklarieren. So erhalten sie Beihilfen, die ihnen gar nicht zustehen.

Um die Fehlerquote zu senken, legen die Rechnungsprüfer der EU nahe, die Auszahlung von Fördermitteln verstärkt an die Erfüllung bestimmter Bedingungen zu knüpfen. Wo dies geschehe, sei die Fehlerquote deutlich geringer als in den Fällen, in denen Behörden einfach auf der Grundlage von Meldungen der Begünstigten förderfähige Kosten erstatteten.

Zudem könnte nach Einschätzung des EuRH auch eine Vereinfachung von Regeln für die Mittelvergabe zu Verbesserungen führen. Das Fehlerrisiko ist demnach umso höher, je komplexer die von den Begünstigten verlangten Angaben sind.