Paris/Berlin. Mutmaßlicher Paris-Attentäter Abdeslam wird rund um die Uhr videoüberwacht

Die islamistische Anschlagsserie vom 13. November 2015 auf das Stade de France, ein Rockkonzert im Bataclan-Theater und an weiteren Orten in der französischen Hauptstadt erschütterte Paris und ganz Europa. Der daran beteiligte mutmaßliche französische Terrorist Salah Abdeslam wird in der Untersuchungshaft permanent überwacht. Er ist mutmaßlich der einzige Überlebende der Terrorkommandos.

Seit seiner Auslieferung von Belgien an Frankreich sitzt er im Gefängnis von Fleury-Mérogis im Umland von Paris, er wird dort von anderen Gefangenen abgeschottet. Der Justizminister ordnete an, ihn rund um die Uhr per Video zu überwachen – eine Entscheidung, gegen die Abdeslam sich erfolglos zur Wehr setzt.

Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht entschied im Sommer: Die Maßnahme sei durch den Kontext der Anschlagsserie in Frankreich und die Annahme, dass Abdeslam von einer internationalen Terrororganisation unterstützt wird, gerechtfertigt. Abdeslams Anwälte hatten mehrfach gegen die Überwachung protestiert. Sie begründeten damit auch, warum Abdeslam sich bislang entgegen seinen ursprünglichen Ankündigungen weigert, eine Aussage zu machen.

In dieser Woche legten seine beiden Verteidiger deshalb das Mandat nieder. Sie gehen davon aus, dass Abdeslam stumm bleiben wird – und wichtige Fragen zu den verheerenden Anschlägen mit 130 Todesopfern damit womöglich unbeantwortet bleiben werden.

In deutschen Gefängnissen ist die Überwachung grundsätzlich im jeweiligen Vollzugsgesetz der Länder und in der Verordnung für Untersuchungshaft festgehalten. Diese Regelungen fallen jedoch in jedem Bundesland unterschiedlich aus. „In Sachsen ist eine Videoüberwachung in der U-Haft verboten, die Überwachungszeiten sind nicht geregelt. Das ist Sache der JVA“, sagt der Kriminologe und Polizeiwissenschaftler Thomas Feltes. „Die Intervalle hängen dann von der Personalstärke ab.“ In manchen Bundesländern muss ein Häftling bereits bei „vermuteter suizidaler Gefährdung“ mindestens alle 15 Minuten in der Zelle aufgesucht werden. Möglich gewesen wäre aber eine durchgängige Beobachtung durch eine Sitzwache. Oft verhindern zudem Rechtsanwälte die Überwachung mit dem Hinweis auf die Wahrung der Menschenwürde.