Berlin.

Bei der Einfuhr von Holz verstoßen viele Unternehmen gegen geltendes Recht zum Schutz der Wälder. Bei der Kontrolle von 61 Firmen wurden dieses Jahr bereits 27 Verstöße gegen das Holzhandels-Sicherungsgesetz (HolzSiG) festgestellt. Damit verstieß fast jedes zweite kontrollierte Unternehmen gegen die Vorschriften, 15 wurden verwarnt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die dieser Zeitung vorliegt. 2015 wurden bei 198 Prüfungen durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) 66 Verstöße aufgedeckt, 28 Firmen verwarnt. In den meisten Fällen wurden falsche Informationen zum Holz gemacht. Weitere 127 versäumten es, sich ordnungsgerecht zu registrieren.

Mit dem Gesetz, das seit März 2013 gilt und eine EU-Holzhandelsverordnung umsetzt, soll der Handel mit Holz aus illegaler Herkunft bekämpft werden. Dies gilt insbesondere für geschützte Arten wie Palisander, Ebenholz oder Zeder. Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) schätzt den illegalen Handel mit Holz weltweit auf 50 bis 152 Milliarden Dollar im Jahr.

Nach der EU-Holzhandelsverordnung müssen sich alle Unternehmen, die erstmals Holz auf dem Binnenmarkt in den Handel bringen, registrieren lassen. In Deutschland sind dies rund 22.500 Marktteilnehmer, berichtet das Thünen-Kompetenzzentrum für Holzherkünfte, das im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums Hölzer auf Art und Herkunft überprüft und falsch deklarierte Produkte erkennt.

Die Regelung gilt nicht nur für Importeure, die Rohholz oder Möbel einführen, sondern auch für Discounter, die mit Bilderrahmen aus Holz handeln. Sie alle müssen nachweisen, dass das in ihren Produkten verwendete Holz aus legalem Einschlag stammt. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, die vor allem bei Umweltschützern auf Kritik stoßen. So gelten die Vorschriften nicht für Spielzeuge oder Musikinstrumente. Auch Grillkohle ist ausgenommen.

Die Naturschutzsprecherin der Grünen, Steffi Lemke, fordert deshalb, dass alle Holzprodukte in dem Gesetz erfasst werden. „Die Liste der Ausnahmen ist lang. Heute werden Holzkohle, Werkzeuge, Bücher, Musikinstrumente oder Spielzeuge nicht erfasst, um nur einige Beispiele zu nennen. Doch gerade bei diesen Produkten wird Tropenholz verwendet.“ Illegaler Holzeinschlag bedrohe die Wälder in erheblichem Maße, und damit die grünen Lungen des Planeten samt ihrer Artenvielfalt. Auch die Bundesregierung befürwortet gegenüber dieser Zeitung die „Prüfung einer möglichen Erweiterung auf zusätzliche Produkte wie Druckerzeugnisse, Holzkohle oder sonstige Produkte“.

Grundsätzlich geht die Regierung jedoch davon aus, „dass sich der Anteil an illegalem Holz auf dem deutschen Markt seit Inkrafttreten der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) weiter verringert hat“. So reichen immer mehr Firmen freiwillig Holzproben ein. Laut Thünen-Institut waren es 2013 rund 1600 Proben, in diesem Jahr werden es bis zu 5000 sein. „Dieser Anstieg belegt“, so die Bundesregierung, „dass die Wirtschaft problembewusst ist und ihre Sorgfaltspflichten ernst nimmt.“