Osnabrück.

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat am Montag den Antrag einer Muslima abgelehnt, im Unterricht am Abendgymnasium einen Gesichtsschleier tragen zu dürfen. Gleichzeitig wurde der für den Nachmittag anberaumte Termin zur Erörterung der Sachlage mit der jungen Frau abgesagt. Sie habe sich angesichts des großen Medieninteresses geweigert, vor dem Gericht zu erscheinen, teilte die Justizbehörde mit. Mit der Ablehnung ihres Antrags „auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes“ hat das Gericht verfügt, dass die Antragstellerin auch weiterhin den Nikab in der Schule nicht tragen darf (Beschluss: Az.: 1 B 81/16).

Das Gericht habe es für erforderlich gehalten, mit der Muslima über ihren Antrag zu sprechen, um zwischen der von der Klägerin geltend gemachten Religionsfreiheit und dem staatlichen Bildungsauftrag zu entscheiden. Diese Möglichkeit der persönlichen Erörterung habe sie nicht genutzt, hieß es. Die schriftlichen Entscheidungsgründe würden in den nächsten Tagen vorgelegt. Die Schule hatte die Frau zunächst im April aufgenommen. Dann habe sich jedoch herausgestellt, dass sie sich aus religiösen Gründen verpflichtet sah, einen Nikab zu tragen. Dabei handelt es sich um einen Ganzkörperschleier, der lediglich einen kleinen Sehschlitz für die Augen offen lässt.