Berlin. Bauministerin Hendricks geht in die Offensive. Ihre Initiative findet bei Ländern, Mieter- und Wohnungsbauverbänden Zustimmung. Nicht aber beim Regierungspartner

Bezahlbarer Wohnraum und Sozialwohnungen sind in Ballungsräumen und Großstädten Mangelware. Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) will der Wohnungsknappheit mit einer Änderung des Grundgesetzes begegnen, wie sie dem Abendblatt sagte.

Ziel der SPD-Politikerin ist es, dass künftig nicht mehr nur die Länder, sondern auch der Bund wieder für die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus zuständig ist. Dafür müsste Artikel 143c im Grundgesetz geändert werden. Nach der jetzigen Rechtslage darf der Bund den Wohnungsbau nur noch bis 2019 mitfinanzieren. 2016 fließen 518 Millionen Euro an die Länder, 2018 sollen es 1,5 Milliarden Euro sein. Hendricks Vorschlag stößt auf ein kontroverses Echo. Wie die Konfliktlinien verlaufen:

Unstimmigkeiten in der Koalition
Die Union will bei dem Vorschlag nicht mitmachen. „Die Vermischung von Verantwortlichkeiten von Aufgaben führt am Ende des Tages nicht zu einem guten Ergebnis“, sagt Fraktionsvize Ralph Brinkhaus (CDU). Damit ist die gewünschte Grundgesetzänderung eigentlich vom Tisch. Denn für eine Änderung im Bundestag sind zwei Drittel der Stimmen notwendig. Zudem droht nun Ärger in der Koalition, denn die SPD sieht das anders: „Ich halte es für sinnvoll, wenn der Bund neben den Ländern weiter den Bau von bezahlbarem Wohnraum aktiv unterstützen kann“, sagt Fraktionsvize Sören Bartol und plädiert für eine Änderung des Grundgesetzes.

Länderchefs wollen mehr Geld
Die Länder fordern immer wieder mehr finanzielle Hilfe vom Bund für den sozialen Wohnungsbau, auch mit Blick auf die Flüchtlinge, die nun in den Wohnungsmarkt integriert werden müssen. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz und Bremer Bürgermeister, Carsten Sieling (SPD), begrüßt Henricks’ Vorschlag in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Ähnlich äußerte sich Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD). Die rheinland-pfälzische Bauministerin Doris Ahnen (SPD) verwies auf ohnehin anstehende Gespräche zu den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern.

Bauwirtschaft für Gesetzesänderung

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW hält eine Grundgesetzänderung für sinnvoll. „Es gibt zu wenige bezahlbare Wohnungen und es werden deutlich zu wenige neu gebaut, die Schlangen bei Wohnungsbesichtigungen werden immer länger. Das können die Länder nicht alleine bewältigen“, meint GdW-Präsident Axel Gedaschko. Bund und Länder müssten jeweils jährlich 1,5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. „Das ist Voraussetzung, um pro Jahr 80.000 Sozialmietwohnungen zu schaffen.“

Mieterbund für Bundesbeteiligung

Der Deutsche Mieterbund stellt sich hinter Hendricks Vorschlag. „Um das bestehende Wohnungsdefizit von 800.000 bis eine Million Wohnungen abzubauen und die wachsende Nachfrage nach Wohnungen zu befriedigen, müssen jährlich 400.000 Wohnungen neu gebaut werden, davon mindestens 100.000 Sozialwohnungen“, sagte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten. Dies könnten die Ländern allein nicht realisieren.

Opposition unterstützt Hendricks

Grüne und Linke unterstützen den Vorschlag. Die Länder bräuchten mehr strukturelle Unterstützung, sagt der baupolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Chris Kühn. Caren Lay von der Linke-Fraktion hält es für einen „großen Fehler“, dass die Länder die Verantwortung für sozialen Wohnungsbau vor zehn Jahren komplett bekommen haben. SPD, Grüne und Linke im Bundestag erreichen gemeinsam aber nicht die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Grundgesetzänderung.