Tübingen.

Wenn sich Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer zur Flüchtlingspolitik äußert, gibt es regelmäßig Ärger in seiner grünen Partei. So auch jetzt, nachdem er sich für Abschiebungen gewaltbereiter Flüchtlinge auch nach Syrien aussprach. „Klassischer Palmer-Nonsens“, konterte Bundeschefin Simone Peter: „Boris Palmer sollte wissen, dass Flüchtlinge aus Bürgerkriegsländern wie Syrien einen völkerrechtlich garantierten Schutzanspruch haben und deshalb nicht zurückgeschoben werden dürfen.“ In Stuttgart verurteilten die Grünen-Landeschefs Thekla Walker und Oliver Hildenbrand Palmers Vorschlag als „verantwortungslos und zynisch“. Der Schutzanspruch sei ein elementarer Grundwert der Gesellschaft.

Palmer hatte der „Stuttgarter Zeitung“ am Wochenende gesagt: „Da Syrer nicht mehr in ihre Ankunftsländer zurückgeschickt werden, gibt es nur einen Weg – zurück ins Herkunftsland.“ Es gebe Verhaltensweisen, die dazu führten, dass man sein Aufenthaltsrecht und Schutzbedürfnis verwirke. Zwar gilt Syrien nicht als sicheres Herkunftsland, in das abgeschoben werden darf. Trotzdem meinte Palmer: „Es gibt auch in Syrien Gebiete, die nicht im Krieg sind.“ Mit Blick auf vereinzelte Gewalttaten von Flüchtlingen sagte er: „Wie erkläre ich denn der Familie eines Opfers, dass der Täter noch im Land ist, obwohl er so aggressiv war? Da ist die Antwort ‚In Syrien ist es unsicher‘ wenig befriedigend.“

Beifall für die Forderungenvon der falschen Seite?

Ende Juli hatte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) mit einem ähnlichen Vorstoß für Diskussionen gesorgt. Er forderte, Flüchtlinge schon bei geringen Straftaten konsequent abzuschieben – auch in Krisengebiete. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hielt dagegen, Abschiebungen in Konfliktgebiete seien ein genereller Verstoß gegen das Völkerrecht.

Britta Haßelmann, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, sagte zu Palmers Forderung: „Von Tübingen aus lässt sich einfach darüber nachdenken, ob und wohin man nach Syrien abschieben könnte.“ Palmer solle bedachter formulieren, „sonst darf er sich über den Applaus von falscher Seite nicht wundern“. Straftaten würden mit dem Strafrecht geahndet.