Düsseldorf.

Noch in der vergangenen Woche hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) eigens seinen Urlaub unterbrochen, um öffentlich den Vorwurf des Oberlandesgerichts Düsseldorf zurückzuweisen, er sei bei seiner Sondererlaubnis für die Fusion der Supermarktketten Kaiser’s Tengelmann und Edeka befangen gewesen. Jetzt legen die Kartellrichter nach und bekräftigen in einem schon am Mittwoch ergangenen Beschluss ihre politisch brisante Auffassung.

Das Oberlandesgericht hatte die Sondererlaubnis Gabriels für die Supermarktfusion in der vergangenen Woche spektakulär gestoppt. Nun hat der Erste Kartellsenat des Gerichts noch einmal tiefer in die Akten aus dem Bundeswirtschaftsministerium geschaut. Dabei sehen sich die Richter offenbar in ihrer ursprünglichen Auffassung bestätigt: „Die Besorgnis der Parteilichkeit resultiert aus der Tatsache, dass der Bundeswirtschaftsminister die Gespräche gegenüber Rewe, Markant und den anderen Beteiligten des Ministererlaubnisverfahrens geheim gehalten hat“, schreiben die Richter in ihrem aktuellen Beschluss. Ein Gerichtssprecher wollte das nicht kommentieren, da der Beschluss ein „verfahrensinterner Vorgang“ sei. Auch Gabriels Ministerium war gestern zu keiner Stellungnahme bereit.

Gabriels Argument, dass seine Gespräche mit den Konzernchefs Karl-Erivan Haub (Tengelmann) und Markus Mosa (Edeka) nicht geheim gewesen seien, weil Beamte seines Ministeriums daran teilgenommen hätten, lässt das Gericht nicht gelten. Es sei „ohne jeden Belang“, dass Mitarbeiter dabei gewesen seien, erklärt das Gericht.

Aus den Akten des Ministeriums gehe auch nicht hervor, wann und in welcher Zusammensetzung die Gespräche stattgefunden hätten. Für das Gericht sei entscheidend, dass der Rewe-Konzern und die Einkaufsgemeinschaft Markant – beide hatten gegen die Ministererlaubnis geklagt – nicht über die Gespräche informiert worden seien. Gabriel hatte den Vorwurf der Geheimgespräche als „absurd“ bezeichnet.

Die Richter listen noch weitere Verfahrensfehler auf. So seien die Stellungnahmen der Edeka-Anwälte gegen das Rewe-Übernahmeangebot erst sieben Wochen nach Eingang und nur durch Zufall den Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis gegeben worden. In den Akten aus Berlin stießen die Richter auch auf eine „Informationsvorlage“ für Gabriel. Daraus gehe hervor, dass auch das Bundeswirtschaftsministerium das Alternativangebot von Rewe „unter wettbewerblichen Aspekten ein bisschen weniger problematisch“ eingestuft habe.

Der Rechtsstreit um die Ministererlaubnis ist nicht beendet. Die Supermarktfusion ist nur vorläufig gestoppt. Seine endgültige Entscheidung, ob Gabriels Sondererlaubnis rechtens war, muss das Gericht noch fällen. Wann das sein wird, ist unklar. Sollten die Richter die Erlaubnis kippen, müssten Edeka und Tengelmann entscheiden, ob sie erneut um eine Ministererlaubnis bitten.