Das Ehegatten-Splitting wurde vor mehr als 50 Jahren eingeführt und entsprach dem traditionellen Familienbild mit einem allein verdienenden Mann und einer Frau, die sich um Kinder und Haushalt kümmert. Aber auch Ehepaare ohne Kinder profitieren heute noch immer von diesen Steuervorteilen – wenn auch geringer als früher.

Beim Ehegattensplitting wird das Gesamteinkommen durch zwei geteilt („gesplittet“) und darauf der jeweilige Steuertarif angelegt. Vor allem, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere oder Alleinverdiener ist, ergibt sich ein erheblicher Steuervorteil.