Washington. In E-Mail-Affäre empfiehlt FBI keine Anklage. „Kein beabsichtigtes Fehlverhalten“

Nach monatelangen Untersuchungen in der E-Mail-Affäre, die der designierten demokratischen Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton wie ein Mühlstein anhängt, sieht die Bundespolizei FBI nicht genügend Anlass für strafrechtliche Ermittlungen. Das sagte FBI-Chef James Comey am Dienstag in Washington. Nichtsdestotrotz sei der Umgang Clintons mit ihrer elektronischen Kommunikation während ihrer Amtszeit als Außenministerin zwischen 2009 und 2013 „extrem leichtsinnig“ gewesen. Für das republikanische Lager um Präsidentschaftskandidat Donald Trump eine Steilvorlage, um Clintons Zuverlässigkeit für das höchste Staatsamt weiter massiv in Zweifel zu ziehen.

Comey empfahl der zuständigen Justizministerin Loretta Lynch indirekt, auf eine Anklage gegen Clinton zu verzichten. „Kein vernünftiger Staatsanwalt würde daraus einen Kriminalfall machen“, erklärte Comey, „es konnte kein eindeutig beabsichtigtes Fehlverhalten oder Illoyalität gegen die Vereinigten Staaten von Amerika festgestellt werden.“

Clinton hatte während ihrer Amtszeit als Außenministerin mehrere private Computerserver für ihren dienstlichen wie privaten E-Mail-Verkehr benutzt; gegen den ausdrücklichen Rat der regierungsinternen Technikabteilung. Zu prüfen war vom FBI, ob Dritte, etwa ausländische Geheimdienste, die elek­tronische Kommunikation Clintons abgefangen haben und sich die frühere First Lady damit strafbar gemacht haben könnte. Comey sagte, dass es dafür keinen eindeutigen Beleg gebe. Auszuschließen sei eine feindliche Infiltration aber nicht. Comey ging mit Clinton hart ins Gericht. Über 100 rekonstruierte E-Mails seien als „streng geheim“ bis „vertraulich“ eingestuft gewesen, sprich: sicherheitspolitisch heikel oder diplomatisch sensibel. „Keine einzige dieser E-Mails hätte auf einem privaten Server sein dürfen“, sagte Comey. Clinton habe das wissen müssen.