Brüssel.

Kann man Mitglied bleiben oder muss man sich neu bewerben? Die Schottland-Frage wurde in der Europäischen Union schon vor zwei Jahren erörtert – allerdings unter umgekehrten Vorzeichen. Seinerzeit ging es um die Folgen eines Austritts Schottlands aus dem Vereinigten Königreich: Das Referendum scheiterte aber im September 2014.

Diesmal geht es um den Austritt ganz Großbritanniens und Schottlands Ausstieg aus diesem Ausstieg. Aber auch unter den veränderten Umständen gilt der Grundsatz, dass die Europäische Union eine Veranstaltung der Staaten ist. Sie sind die Mitglieder, nicht bestimmte Territorien oder Völker. Das aber heißt auch: Austreten können Staaten – nicht Staaten abzüglich bestimmter Gebiete oder Bevölkerungsgruppen, die damit nicht einverstanden sind. Eine Restmitgliedschaft von Teilen eines ausgeschiedenen Landes ist nicht vorgesehen.

Schottland wäre gezwungen, als neuer Staat sich auch als neues Mitglied der Europäischen Union zu bewerben. Entweder wartet es den Austritt des Vereinigten Königreichs ab, löst sich sodann von diesem und tritt wieder ein. Oder es tut den Schritt in die Unabhängigkeit, solange Großbritannien noch in der Europäischen Union ist, und scheidet damit zunächst aus beidem aus. Sprich: Wenn Schottland drinbleiben will, muss es erstmal raus.

Richtig ist allerdings, dass die Aufnahmeverhandlungen vermutlich zügig vonstattengehen könnten. Das sogenannte Screening – wie weit ist das Recht des Beitrittskandidaten mit den EU-Regularien vereinbar? – könnte vermutlich binnen 24 Stunden zum Ergebnis kommen: hundertprozentig. Und bei anderen Themen könnten die Schotten auf große Bereitschaft der Altmitglieder rechnen. Wie Manfred Weber, Fraktionschef der Christdemokraten im europäischen Parlament, mit Blick auf Edinburgh sagt: „Neue Mitglieder sind willkommen.“