Detmold.

Nach der Verurteilung des früheren Auschwitz-Wachmanns Reinhold Hanning zu fünf Jahren Haft muss der Bundesgerichtshof voraussichtlich das Urteil prüfen. Einige Nebenklägervertreter haben Revision einlegt, wie sie am Donnerstag mitteilten. Auch Hannings Verteidiger Andreas Scharmer kündigte an, vor Fristablauf am Freitag Revision zu beantragen. „Wir können es nicht zulassen, dass ein 94-Jähriger in Haft geht“, sagte er. Der frühere SS-Mann des NS-Vernichtungslagers Auschwitz war am vergangenen Freitag wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Hannings zweiter Verteidiger, Johannes Salmen, hat Medienberichten zufolge bereits Rechtsmittel eingelegt. Ob sie die Revision tatsächlich aufrechterhalten, wollen Verteidigung und Nebenkläger von der schriftlichen Urteilsbegründung abhängig machen. Für diese haben die Richter noch etwas Zeit.