München.

Die Flüchtlingskrise belastet Deutschlands Staatsanwälte mit einem Aktenberg Hunderttausender ergebnisloser Ermittlungsverfahren. Im vergangenen Jahr und im ersten Quartal dieses Jahres leiteten die Strafverfolger deutschlandweit eine Rekordzahl von mindestens 672.561 Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Einreise beziehungsweise sonstiger Straftaten nach dem Ausländer- und Asylverfahrensgesetz ein. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Justizministerien und -behörden aller 16 Bundesländer. Die tatsächliche Zahl liegt sogar noch etwas höher, da Brandenburg und Thüringen noch keine Daten für das erste Quartal zur Verfügung stellen konnten.

Überwiegend handelt es sich um Ermittlungsverfahren für den Papierkorb. So wurden von Anfang Januar 2015 bis Ende März 2016 mehr als die Hälfte dieser Fälle – 357.049 – allein wegen Geringfügigkeit wieder eingestellt. Daneben gibt es noch mehrere weitere Einstellungsgründe. Nur ein Bruchteil der Verfahren hat für die Betreffenden tatsächlich Folgen. Beispiel Hamburg: 2015 gab es in der Hansestadt zwar 7060 einschlägige Verfahren, doch davon endeten lediglich 116 mit Anklage, Strafbefehl oder Geldauflage.