Luxemburg .

Migranten, die innerhalb der EU illegal Grenzen übertreten, dürfen nicht allein deswegen mit Freiheitsentzug bestraft werden. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) erklärte eine französische Regelung für unrechtmäßig. Eine Inhaftierung ist nur dann möglich, wenn der illegal Eingereiste einer Aufforderung zur freiwilligen Rückkehr nicht nachkommt. Zudem muss gewährleistet sein, dass Abschiebehäftlinge nicht mit Strafgefangenen untergebracht werden.