Detmold.

    Im Detmolder Auschwitz-Prozess fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren für den angeklagten ehemaligen SS-Wachmann Reinhold Hanning. Der 94-Jährige habe sich der Beihilfe zum Mord an mindestens 100.000 Häftlingen schuldig gemacht, sagte Oberstaatsanwalt Andreas Brendel am Freitag (Az: LG Detmold, 4 Ks - 45 Js 3/13 - 9/15).

    „Der Angeklagte hat am Vernichtungszweck des Lagers mitgewirkt“, sagte Brendel in seinem Plädoyer. In Auschwitz habe es Massenerschießungen, Hungertod und die massenhafte Vergasung von Häftlingen gegeben. Insgesamt waren im Vernichtungslager der Nationalsozialisten 1,1 Millionen Menschen umgebracht worden, vor allem Juden. „Wir sind es den Opfern schuldig, die Verbrechen auch heute noch zu verfolgen“, betonte Brendel.

    Hanning hatte im Prozess zugegeben, Mitglied der SS-Wachmannschaft in Auschwitz gewesen zu sein und vom Massenmord gewusst zu haben. Brendel betonte, es habe zur Aufgabe der Wachleute gehört, dass Häftlinge nicht lebend das Lager verließen.

    In der kommenden Woche sollen die Plädoyers der Nebenkläger beginnen. Abschließend ist die Verteidigung an der Reihe.