Karlsruhe.

Ein Tabakwarenhersteller ist mit einem Eilantrag gegen die seit Freitag verschärften Regeln für Tabakprodukte gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es ab, den Vollzug außer Kraft zu setzen. Mit dem neuen Gesetz, das abschreckende Fotos auf Zigarettenpackungen zur Pflicht macht, setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um. Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass die Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes und der Gesundheitsschutz wichtige Ziele seien. Über den Erfolg der Verfassungsbeschwerde selbst sagt das aber noch nichts aus.