Berlin. Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, hält das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur für bedingt praxisgerecht

    Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will „möglichst rasch“ das Verfassungsgerichtsurteil von Ende April zum BKA-Gesetz umsetzen und ein neues Anti-Terror-Paket vorlegen. „Wir arbeiten gerade an einem Gesetzentwurf“, sagte de Maizière dem Abendblatt. Unter anderem sollen Provider und Händler verpflichtet werden, auch bei Prepaid-Nutzern von Mobilfunkgeräten stets ein gültiges Identitätsdokument mit vollständiger Adresse zu verlangen. Das hatte der letzte Koalitionsausschuss vereinbart und darüber hinaus beschlossen, den Datenaustausch zwischen den Behörden zu verbessern.

    Die Karlsruher Richter hatten das BKA-Gesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber auferlegt, es bis spätestens Mitte 2018 nachzubessern. So lange will der Innenminister allerdings nicht warten. BKA-Präsident Holger Münch beklagte die „sehr hohen Hürden“, die das Gericht aufgebaut habe. Für kaum umsetzbar und nicht praxisgerecht hält Münch etwa die Auflage, dass künftig nach einer Wohnraumüberwachung eine externe Stelle die erhobenen Daten prüfen und sie erst dann an das BKA übergeben soll. „In akuten Gefahrensituationen sehe ich hier erhebliche Zeit- und Abstimmungsprobleme“ , warnte der BKA-Präsident. „Wir müssen in der Lage sein, schnell zu reagieren“, sagte Münch dieser Zeitung und fügte hinzu, „wie wir das praxisgerecht umsetzen können, ist mir noch nicht klar“.

    Eine gute Seite kann Münch dem Richterspruch von Ende April allerdings abgewinnen. Erst einmal hätte das Gericht festgestellt, dass dieses bei der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zuständig sei. „In vielem hat das Gericht unsere Arbeit bestätigt“, glaubt er. Wichtig sei ihm auch, dass das Gericht die Notwendigkeit des internationalen polizeilichen Nachrichtenaustausches im Grundsatz anerkannt habe. Für de Maizière sind das BKA-Gesetz und ein neues Anti-Terror-Paket der vorläufige Abschluss einer schon längeren Entwicklung. „Im Bereich der Terrorismusbekämpfung haben wir schon eine Menge erreicht“, beteuerte er.

    Erst einmal wurden Auslandsreisen mit dem Ziel, sich an schweren Gewalttaten zu beteiligen oder sich dafür ausbilden zu lassen, unter Strafe gestellt. Ferner erreichte es de Maizière, dass islamischen „Gotteskämpfern“ der Personalausweis entzogen wird, um deren Ausreise in Länder des Dschihads zu verhindern. Zudem führte die Koalition die sogenannte „Vorratsdatenspeicherung“ ein. Zuletzt erreichte der Innenminister auch, dass die Bundes­polizei personell und materiell aufgestockt wurde. Für beide Aufgaben machte der Bundestag mehr Finanzmittel locker.