Berlin.

Die Länder pochen auf schärfere Vorgaben zum Schutz vor sexueller Gewalt. Der Bundesrat forderte die Bundesregierung zu einer umfassenderen Neuregelung des Sexualstrafrechts auf als bisher geplant. So müsse schon das fehlende Einverständnis der Betroffenen eine Strafbarkeit auslösen – es gelte der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung lasse Strafbarkeitslücken bestehen, heißt es. Geprüft werden sollte, wie sexuelle Übergriffe aus Gruppen besser geahndet werden können.