Die EU-Kommission trifft Entscheidungen über Verfahren gegen EU-Staaten wegen Verletzung europäischen Rechts einmal im Monat an einem vorher angekündigten Termin. Im Falle von Deutschlands Pkw-Maut steht nun ein „begründetes Mahnschreiben“ an, in dem die EU-Kommission Änderungen verlangt.


    Wenn die Bundesregierung nach Eingehen der Mahnung nicht binnen zwei Monaten einlenkt und geforderte Korrekturen angeht, könnte die EU-Behörde sie vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.