Berlin.

Zigarettenwerbung auf Plakaten und im Kino soll von Juli 2020 an verboten werden. Nach dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf von Ernährungsminister Christian Schmidt (CSU) soll das Tabakwerbeverbot auch E-Zigaretten einschließen und sich auf Außenflächen wie Plakatwände oder Litfaßsäulen erstrecken. An Fachgeschäften sowie in Verkaufsstellen wie Trinkhallen oder Tankstellen wird Tabakwerbung weiter erlaubt sein. In Kinos soll das Werbeverbot bei Filmen gelten, die für Zuschauer unter 18 Jahren freigegeben sind.

Tabakindustrie und Werbewirtschaft kritisieren die Pläne. Damit würde erstmals in Deutschland für ein legales und frei handelbares Produkt nicht mehr geworben werden dürfen. Deutschland ist nach Darstellung des Ministeriums das letzte EU-Land, in dem noch uneingeschränkt Außenwerbung für Tabakerzeugnisse zulässig ist. „Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Rauchtabakindustrie, Michael von Foerster, kritisierte, es sei nun zu befürchten, dass weitere Verbotsmaßnahmen für „gesellschaftlich unerwünschtes Verhalten und gesundheitlich riskante Produkte“ folgen. „Heute geht es gegen Sexismus und Tabak, morgen gegen Alkohol, Zucker, Lebensmittelfette, Extremsportarten und Individualverkehr“, sagte von Foerster. „Politiker dürfen aber nicht zu Tugendwächtern werden.“