Münster.

Die Universität Münster muss dem Personalrat keine Auskunft über schwangere Beschäftigte geben. Das hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden. Die Kammer für Personalvertretungssachen lehnte einen Antrag des wissenschaftlichen Personalrats der Uni ab. Dieser wollte von der Hochschulleitung darüber informiert werden, welche wissenschaftliche Mitarbeiterin ein Kind erwartet. Nach Meinung der Richter sei das Recht der Frauen auf informationelle Selbstbestimmung höher zu bewerten.