Berlin.

Freier, die sexuelle Dienste von Frauen in Zwangslagen nutzen, müssen künftig mit mehrjährigen Haftstrafen rechnen: Im Zuge der Neuregelung der Straftatbestände beim Menschenhandel wollen Union und SPD erstmals Strafen für Freier von Zwangsprostituierten einführen. Der Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD), der dieser Zeitung vorliegt, sieht in solchen Fällen Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Er soll in Kürze ins Kabinett, die Regelung könnte damit noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Anders als in Schweden, wo allen Freiern grundsätzlich Strafen drohen, soll der deutsche Freier-Paragraf ausdrücklich auf solche Fälle beschränkt sein, in denen die Prostituierten Opfer von Menschenhandel und Gewalt sind. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte das hohe Strafmaß: „Fünf Jahre Freiheitsstrafe – das macht deutlich, dass es ein schwerwiegendes Vergehen ist und kein Bagatelldelikt“, sagte Oliver Malchow, Bundesvorsitzender der GdP dieser Zeitung. Es sei jedoch fraglich, ob Freierstrafen in der Praxis durchzusetzen seien: „Die Zwangsprostitution wird damit nicht ausgetrocknet. Dafür ist die Beweisführung zu schwierig. Man muss jemandem nachweisen, dass er wusste, dass die Prostituierte gezwungen wurde“, so Malchow. Die Union setzt vor allem auf die Signalwirkung: „Das Gesetz wird abschreckende Wirkung haben“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker. Die Juristin rechnet damit, dass das Geschäftsmodell der Zwangsprostitution durch den Freier-Paragrafen gestört werde: „Es gibt einen großen Markt und bislang keine Verantwortlichkeit der Freier. Wir wollen die Freier in die Verantwortung nehmen.“ Derzeit gehen Freier von Zwangsprostituierten in der Regel straffrei aus.

Der neue Freier-Paragraf bietet den Freiern jedoch einen Ausweg: Sollten sie bemerken, dass die Prostituierte unter Zwang steht und sollten sie deswegen freiwillig Anzeige erstatten, gehen sie straffrei aus. Voraussetzung ist, dass die Tat zum Zeitpunkt der Anzeige nicht bereits entdeckt wurde.

Die Neuregelung soll nun zügig umgesetzt werden: „Wir sind optimistisch, dass sie bald dem Kabinett vorgelegt werden kann“, sagte eine Sprecherin von Justizminister Maas dieser Zeitung.