Warschau.

Mit ihrem Gesetz zum Verfassungstribunal hat die polnische Regierung nach einem Urteil der obersten Verfassungshüter gegen wesentliche Rechtsgrundlagen verstoßen. Das Verfassungsgericht erklärte am Mittwoch mehrere Punkte des Gesetzes der nationalkonservativen Warschauer Regierung für verfassungswidrig. Der Vorstoß war auch international heftig kritisiert worden.

„Das Gesetz verhindert eine zuverlässige und reibungslose Arbeit des Gerichts“, sagte Andrzej Rzeplinski, Vorsitzender des Verfassungsgerichts. „Die drastische Begrenzung der unabhängigen Arbeit des Tribunals stört wesentlich die Struktur des Staates“, sagte ein anderer Verfassungsrichter. Der Status vor der Gesetzesreform müsse wiederhergestellt werden. Verfassungswidrig seien etwa die Bestimmungen, Fälle chronologisch und nicht nach ihrer Bedeutung zu bearbeiten und dass Urteile nur bei einer Zweidrittelmehrheit gültig sein sollen.

Kritiker befürchten eine Lähmung des Gerichts. Zudem mache es die Reform angesichts der Zahl der Altfälle nahezu unmöglich, in der laufenden Legislaturperiode umstrittene Projekte der nationalkonservativen Regierung vor das Tribunal zu bringen. Oppositionsparteien und Rechtsexperten hatten gegen das Gesetz geklagt. Regierungschefin Beata Szydło hatte angekündigt, die Regierung werde das Urteil nicht anerkennen, da die Verhandlung des Gerichts gegen die Bestimmungen der Gesetzesreform verstoße.