Berlin.

Es klingt so einfach: Studentinnen und Schülerinnen sollen genauso von Mutterschutzregeln profitieren wie berufstätige Frauen. Doch die zuständigen Ministerinnen können sich seit Monaten nicht einigen, wie weit dieser Schutz reichen soll. SPD-Frau Manuela Schwesig (Familie) und CDU-Frau Johanna Wanka (Bildung) haben sich so verhakt, dass das Familienministerium die Regelungen für Unis und Schulen jetzt vorerst aus dem Gesetzentwurf zur Reform des Mutterschutzes gestrichen hat.

„Wir haben die Regelungen zu Schülerinnen und Studentinnen zunächst herausgenommen, um die wichtige Reform des Mutterschutzes nicht weiter zu verzögern“, sagte Schwesigs Staatssekretär Ralf Kleindiek dem Abendblatt. Der Gesetzentwurf liegt jetzt zur Beratung bei den Ländern, im Mai soll er ins Kabinett. Nach Schwesigs Plan sollte für alle Schülerinnen und Studentinnen grundsätzlich die Schutzfrist von sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach gelten. Wanka sieht das anders: Es bestehe keine Notwendigkeit, dies obligatorisch auf Bundesebene zu regeln, heißt es in ihrem Ministerium.