Karlsruhe.

Eine Verfassungsklage gegen die Zustände in deutschen Pflegeheimen ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde von insgesamt sechs Klägern nicht zur Entscheidung an. Sie wollten feststellen lassen, dass Heimbewohner derzeit nicht ausreichend in ihren Grundrechten geschützt seien. Aus Sicht der Karlsruher Richter machten sie aber nicht deutlich genug, wo genau diese evidenten Missstände liegen und was der Staat dagegen tun könnte. Der Sozialverband VdK hatte die Klage unterstützt. (BvR 2980/14)