Kern des Pakets sind spezielle Aufnahmezentren, von denen drei bis fünf entstehen sollen. In den Zentren sollen bestimmte Gruppen von Asylbewerbern Schnellverfahren durchlaufen. Dazu gehören Menschen aus sicheren Herkunftsländern, mit Wiedereinreisesperren oder Folgeanträgen. Generell sollen Abschiebungen erleichtert werden. Marokko, Tunesien und Algerien sollen zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden.


Für die Dauer des Verfahrens sind die Personen verpflichtet, sich nur im Bezirk der jeweiligen Ausländerbehörde aufzuhalten. Für Flüchtlinge mit dem geringsten subsidiären Schutz soll der Nachzug von Familienmitgliedern für zwei Jahre ausgesetzt werden. Flüchtlinge müssen sich an den Kosten von Sprach- und Integrationskursen mit zehn Euro im Monat beteiligen. Das Geld wird ihnen von den staatlichen Leistungen abgezogen.