Berlin.

Ähnlich wie in der Schweiz müssen Flüchtlinge auch in Deutschland mitgebrachtes Bargeld unter Umständen abgeben. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte der „Bild“-Zeitung zur Praxis in seinem Bundesland: „Asylbewerber werden bei der Ankunft in den Aufnahmeeinrichtungen auf Dokumente, Wertsachen und Geld durchsucht. Barvermögen und Wertsachen können sichergestellt werden, wenn es mehr als 750 Euro sind und wenn ein Erstattungsanspruch gegen die Person besteht oder erwartet wird.“ Aus dem Integrationsministerium in Baden-Württemberg hieß es, bisher sei Flücht- lingen in Einzelfällen Geld abgenommen worden. Zielgerichtete Durchsuchungen gebe es aber nicht.

Laut Asylbewerberleistungsgesetz gibt es in Deutschland die Regel, dass Schutzsuchende staatliche Leistungen nur dann bekommen, wenn sie nicht genug Geld besitzen oder verdienen. Das heißt, sie müssen verfügbares Vermögen bis zu einem bestimmten Freibetrag aufbrauchen. Laut bayerischem Sozialministerium kann der Staat auch im Voraus etwas einkassieren und Schutzsuchenden bei der Ankunft in Deutschland Geld oder andere Dinge wie Schmuck ab einem bestimmten Wert abnehmen. Für die Ausführung seien die Bundesländer zuständig. Deshalb variiere die Praxis. Herrmann sagte, das bayerische Vorgehen und die Bundesregelung im Asylbewerberleistungsgesetz entsprächen im Wesentlichen dem Verfahren in der Schweiz. Dort sind Asylsuchende verpflichtet, bei der Einreise Vermögenswerte von mehr als 1000 Franken (914 Euro) abzugeben, um sich an den Kosten für ihren Aufenthalt zu beteiligen.