Volljährig Wer eine Schreckschusswaffe kauft, um sie in den Nachttisch zu legen, muss nur 18 Jahre alt sein. Wer sie auf der Straße tragen will, braucht einen Kleinen Waffenschein. Voraussetzungen dafür: kein Eintrag im Bundeszentralregister und „körperliche und geistige Eignung“. Bei „öffentlichen Veranstaltungen“ sind Schreckschusswaffen verboten. Schießen darf man auf Schießständen, zu Hause und auf dem eigenen Grundstück.