Berlin.

Die Regierung prüft eine Wohnortpflicht für anerkannte Flüchtlinge. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Parlamentsanfrage hervor, die dieser Zeitung vorliegt. Dabei müsse „eine besonders sorgfältige Prüfung der Verhältnismäßigkeit erfolgen“, heißt es in dem Papier. Bisher unterliegen nur Flüchtlinge ohne Anerkennung einer dreimonatigen Residenzpflicht. Diese besagt, dass sie den ihnen zugewiesenen Wohnort nicht wechseln dürfen.

Die Grünen halten eine Wohnortpflicht auch für anerkannte Flüchtlinge für rechtswidrig. „Wohnsitzauflagen für anerkannte Flüchtlinge sind völkerrechtlich und europarechtlich unzulässig“, sagte der Grünen-Innenexperte Volker Beck dieser Zeitung. Zudem seien diese auch integrationspolitisch kontraproduktiv. „Die Bundesregierung vergeudet mit der Prüfung populistischer Vorschläge aus den Reihen der Union Zeit und Energie, statt tragfähige Integrationskonzepte zu entwickeln.“ Der CDU-Parteitag im Dezember hatte einen entsprechenden Antrag beschlossen. „Wir müssen zusätzliche Wanderungsbewegungen in die Großstädte und Ballungsräume verhindern und eine gleichmäßige Verteilung in Deutschland gewährleisten“, heißt es im Antrag.