Berlin .

Es ist eine der schwersten Entscheidungen für die Sicherheitsbehörden: Ob nach Geheimdiensthinweisen ein Terroralarm ausgelöst wird oder nicht, ist eine Gratwanderung. Verantwortlich sind die Polizeibehörden vor Ort, die sich mit den Landesinnenministerien abstimmen – Bundesbehörden spielen aber im Hintergrund meist eine wichtige Rolle.

Im Münchner Fall waren die Warnungen aus dem Ausland zuerst beim Bundeskriminalamt (BKA) eingetroffen, in anderen Fällen ist das Bundesamt für Verfassungsschutz oder der Bundesnachrichtendienst alarmiert. Das BKA übermittelte die Hinweise nach Bayern, machte dabei klar, dass es die Warnungen als ernst einstufte. Experten des bayerischen Landeskriminalamtes und der Polizeiführung in München berieten und informierten auch Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU). Auch das gemeinsame Terrorabwehrzentrum von Bund und Ländern in Berlin gab eine Bewertung ab. Danach war für den Münchner Polizeipräsidenten Hubertus Andrä klar, dass er handeln musste. Das Risiko einer Fehleinschätzung besteht immer: Bei den Sicherheitsbehörden gehen derzeit viele Hinweise und Informationssplitter zu angeblichen Terrorplanungen ein. Die meisten sind zu vage oder halten einer Überprüfung nicht stand; bevor öffentlich Alarm gegeben wird, setzen die Behörden auf verdeckte Ermittlungen.

Manchmal auch nicht: Als Anfang 2015 die Dresdner Polizei eine Pegida-Demonstration wegen Anschlagsdrohungen verbot und in Braunschweig ein Karnevalsumzug abgesagt wurde, regte sich bei den Sicherheitsbehörden des Bundes intern Kritik an vermeintlich überzogenen Maßnahmen. Öffentlich anklagen wollte aber niemand: „Es ist immer eine heikle Abwägung“, heißt es in Berliner Sicherheitskreisen.