Washington .

Die Extremistengruppe „Islamischer Staat“ hat Regeln für den Umgang mit versklavten Frauen und Mädchen erlassen. Das geht aus IS-Dokumenten hervor, die von US-Spezialeinheiten während eines Einsatzes in Syrien erbeutet wurden. Nach der sogenannten Fatwa mit der Nummer 64 vom 29. Januar 2015 dürfen beispielsweise Vater und Sohn keinen Geschlechtsverkehr mit derselben Sklavin haben. Dasselbe gilt für zwei Kämpfer, die ein und dieselbe Frau besitzen.

Die Fatwa listet 15 Verhaltensmaßnahmen auf. So heißt es unter anderem: „Wenn der Besitzer einer weiblichen Gefangenen mit deren empfängnisfähiger Tochter sexuell verkehrt, darf er nicht mit der Mutter Sex haben.“ Die Vereinten Nationen und Menschenrechtsgruppen werfen dem IS die systematische Entführung und Vergewaltigung Tausender Frauen und Mädchen teilweise im Alter von zwölf Jahren vor.

Der IS-Experte Cole Bunzel von der amerikanischen Universität Princeton sieht in der Fatwa eine Reaktion der IS-Anführer auf sogar in ihren Augen schwere Übergriffe. In dem Regelwerk wird auch dazu aufgerufen, die Frauen nicht zu erniedrigen und sie nicht an Männer zu verkaufen, die für die schlechte Behandlung von Sklavinnen bekannt seien.