Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im kommenden März zwei Tage lang über die Rechtmäßigkeit des deutschen Atomausstiegs. Es gehe um drei Verfassungsbeschwerden gegen die 2011 beschlossene Beschleunigung des Ausstiegs aus der Kernenergie, teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Beschwerdeführer sind drei AKW-Betreiber sowie eine Betriebsgesellschaft. Nach Überzeugung der Energiekonzerne kommt das nach dem Reaktorunfall von Fukushima erlassene Atomausstiegsgesetz einer Enteignung gleich. Sie fordern für diesen Fall eine Entschädigung in Milliardenhöhe.