Berlin.

Die Bundesbank rechnet anders als die Bundesregierung mit steigenden Pflegebeiträgen in den nächsten Jahren. Die mit der jüngsten Pflegereform beschlossene Beitragsanhebung um 0,2 Prozentpunkte zum 1. Januar 2017 reiche bereits zu Beginn nicht aus, um die zusätzlichen Leistungsansprüche zu decken, schreiben die Experten der Bundesbank in ihrem am Montag veröffentlichten Monatsbericht.

„Ungeachtet der derzeit relativ günstigen Finanzlage werden dann perspektivisch die allgemeinen Rücklagen beschleunigt abgebaut werden“, heißt es in dem Bericht. Die Notwendigkeit einer weiteren Beitragssatzanhebung zur Finanzierung der laufenden Ausgaben in einigen Jahren scheine somit vorgezeichnet. Die künftigen Beitragszahler würden angesichts der demografischen Entwicklung dann nochmals verstärkt belastet.

Die Berechnungen der Bundesbank kommen überraschend. Dem Gesetz zufolge soll der Beitragssatz zum Start der Reform 2017 auf 2,55 Prozent und für Kinderlose auf 2,8 Prozent steigen, danach aber fünf Jahre lang nicht.

Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums nannte es schleierhaft, wie die Bundesbank zu ihren Angaben komme. „Mit den Pflegestärkungsgesetzen können die Beiträge bis ins Jahr 2022 stabil gehalten werden, also sogar zwei Jahre länger als ohne die Reform“, sagte sie. In den Gesetzen sei dies schlüssig dargelegt und „für jedermann nachzulesen“.

Nach dem Votum des Bundestags vom November hatte am vergangenen Freitag auch der Bundesrat grünes Licht für die Pflegereform gegeben. Zum 1. Januar kann nun die zweite Stufe der Pflegereform in Kraft treten. Dem Gesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zufolge sollen Patienten mit Demenz gleichen Zugang zu Leistungen bekommen wie körperlich Behinderte. Die bisherigen drei Pflegestufen sollen auf fünf Pflegegrade erweitert werden. Kein Pflegebedürftiger soll schlechter gestellt werden als bisher.

Das Gesetz tritt grundsätzlich zum 1. Januar 2016 in Kraft, braucht aber ein Jahr Zeit, um die nötigen Umstellungen zu vollziehen. In einer Entschließung forderte die Länderkammer die Bundesregierung unter anderem auf, die Länder in diese Umstellung rechtzeitig einzubinden. Heimbetreiber und Pflegekassen werden verpflichtet, bis September 2016 die Pflegesätze und Personalschlüssel neu zu verhandeln, um auf die Umstellung vorbereitet zu sein.