Berlin.

Der vor vier Jahren beschlossene Atomausstieg hat eine massive Klagewelle der vier großen Energieunternehmen ausgelöst: Vor deutschen und internationalen Gerichten sind insgesamt 28 Verfahren anhängig, mit denen sich die Konzerne gegen die Entscheidungen von Bund und Ländern wehren. Darunter sind allein neun Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht. Das geht aus einer neuen Aufstellung des Bundesumweltministeriums hervor, die dem Hamburger Abendblatt vorliegt. Danach beläuft sich der Streitwert der Klagen auf über 5,5 Milliarden Euro.

Die Atomexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Sylvia Kotting-Uhl, die die Zahlen angefordert hatte, rief die Energiekonzerne dazu auf, ihre Klagen zu überdenken. „Ihre Glaubwürdigkeit ist sowieso schon auf der roten Liste“, sagte sie dem Abendblatt. Die Konzernmanager hätten sich „verzockt“ und zu lange an einem zum Scheitern verurteilten Geschäftsmodell festgehalten – daran sei nicht der Staat schuld. Die Unternehmen wehren sich mit den Klagen gegen den Ausstiegsbeschluss, fordern Schadenersatz wegen Zwangsabschaltungen und verlangen Behördeninformationen. Beim Streit um die Castorenzwischenlagerung an AKW-Standorten gibt es aber Entspannung: Sieben Klagen in dieser Sache lassen die Unternehmen derzeit ruhen.