Berlin. Der frühere NPD-Funktionär soll NSU-Tatwaffe besorgt haben

Die Staatsschützer des Berliner Landeskriminalamtes haben zum Schlag gegen mutmaßliche Rechtsextreme ausgeholt. Am Donnerstag sind berlinweit auf richterliche Beschlüsse hin die Wohnungen von zehn Personen durchsucht worden, die politisch rechtsgerichtete Kommentare in sozialen Netzwerken verbreitet haben sollen.

Bei den Durchsuchungen konnten die Beamten Smartphones und Computer beschlagnahmen. Die als Tatmittel benutzten Geräte würden von der Staatsanwaltschaft und den Gerichten auf Dauer eingezogen, hieß es weiter.

Anlass für die Ermittlungen waren Kommentare, die sich in nicht erlaubter Form gegen Flüchtlinge und Asylbewerber richteten oder andere Minderheiten diskreditierten.

Die Staatsanwaltschaft erklärte, die Meinungsfreiheit sei zwar ein hohes Gut, doch die Grenzen seien klar umrissen. Bei Verstößen sei mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen zu rechnen. Die zuständige Abteilung „Hate Crime“ (Hasskriminalität) habe in jüngster Vergangenheit eine Zunahme von Verfahren zu verzeichnen, sagte die Staatsanwaltschaft dieser Zeitung, ohne konkrete Zahlen zu nennen. Aus einer parlamentarischen Anfrage des SPD-Abgeordneten Tom Schreiber geht indes hervor, dass im Jahr 2013 insgesamt 55 Fälle von Volksverhetzung in Berlin registriert worden seien. Im laufenden Jahr habe es schon am 7. Oktober diese Anzahl an Fällen gegeben.

Strafrechtlich relevant sind Kommentare und Postings, die als Volksverhetzung gelten, also etwa „zum Hass gegen eine religiöse Gruppe aufstacheln und den öffentlichen Frieden stören“.

Dazu zählen unter Umständen Texte, die religiöse, ethnische oder nationale Gruppen beleidigen oder Menschen als minderwertig oder unwürdig darstellen. Auch die Aufforderung zu Gewalttaten sowie das Anstacheln von Hass können ein Indiz für den Verstoß gegen den Paragrafen 130 sein.