Berlin. Schneller abschieben, schneller integrieren, mehr Geld für Länder und Kommunen

Die Koalition hat im Eiltempo ihr Gesetzespaket zur Bewältigung des Flüchtlingsstroms durch den Bundestag gebracht. Nach einer langen Debatte stimmte am Donnerstag eine breite Mehrheit der Abgeordneten zu. Auch die Annahme im Bundesrats am Freitag gilt als sicher, da die Grünen in mehreren Landesregierungen trotz Bedenken ein Ja angekündigt haben. Nachfolgend ein Überblick über die geplanten Regelungen:

Leistungen: In den Erstaufnahmeeinrichtungen sollen Bargeldzahlungen wie das Taschengeld durch Sachleistungen ersetzt werden. Wird doch Geld ausgezahlt, soll dies nur noch für maximal einen Monat im Voraus möglich sein. Ausreisepflichtigen Personen, die einen Termin zur freiwilligen Ausreise verstreichen lassen, werden die Leistungen bis auf das Notwendige gekürzt.

Abschiebung: Wer aus wirtschaftlichen Gründen, aber nicht wegen politischer Verfolgung oder Krieg einreist, soll schneller abgeschoben werden. Flüchtlingen, die ihre Ausreise haben verstreichen lassen, wird der Termin der Abschiebung nicht mehr vorher angekündigt.

Westbalkanstaaten: Nach Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina werden auch Albanien, Kosovo und Montenegro asylrechtlich als sichere Herkunftsstaaten eingestuft, um die Asylverfahren zu beschleunigen. Personen aus den sechs Westbalkanstaaten sollen nur dann legal einreisen dürfen, wenn sie einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag für Deutschland vorlegen und die Einreise in ihrem Heimatland beantragen.

Integration: Menschen, die in Deutschland bleiben dürfen, sollen möglichst schnell in Gesellschaft und Arbeitswelt integriert werden. Die Integrationskurse werden daher für Asylbewerber sowie Geduldete mit guter Bleibeperspektive geöffnet. Nach drei Monaten dürfen Asylbewerber und Geduldete als Leiharbeiter eingesetzt werden.

Gesundheit: Die Krankenkassen können in den Ländern verpflichtet werden, die Kosten für die medizinische Behandlung von Flüchtlingen zunächst zu übernehmen. Sie erhalten das Geld später von den Kommunen zurück. In diesem Rahmen kann die Einführung einer Gesundheitskarte auf Länderebene vereinbart werden. Damit lässt sich vor allem der Verwaltungsaufwand verringern.

Finanzverteilung: Für das laufende Jahr verdoppelt der Bund seine Hilfe für Länder und Kommunen auf zwei Milliarden Euro. Ab 2016 zahlt er den Ländern eine Pauschale von 670 Euro monatlich pro Flüchtling. Insgesamt erhalten die Länder für 2016 vorab 2,68 Milliarden Euro. Zudem erhöht der Bund für die Jahre 2016 bis 2019 seine Zahlungen für den sozialen Wohnungsbau um jeweils 500 Millionen Euro. Für die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger zahlt der Bund 350 Millionen Euro pro Jahr.