Kassel.

Eltern müssen bei den Sozialversicherungsbeiträgen nicht entlastet werden. Die geltenden Vorschriften verstoßen nicht gegen die Verfassung, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Gegenüber Kinderlosen seien Paare mit Kindern nicht benachteiligt. Damit wies das Gericht die Klage eines Ehepaares aus Freiburg zurück. Die Kläger rügten, dass ihre Erziehungsleistung nicht bei der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung genügend berücksichtigt werde. Sie verlangten „Beitragsgerechtigkeit“.