Budapest.

In Ungarn treten am 15. September neue Regelungen zum Umgang mit Flüchtlingen in Kraft. Der illegale Grenzübertritt – bisher nur eine Ordnungswidrigkeit – gilt dann als Straftat, für die bis zu drei Jahre Freiheitsentzug drohen. Kommt Sachbeschädigung hinzu, etwa das Durchschneiden des Grenzzauns, erhöht sich das mögliche Strafmaß auf bis zu fünf Jahre. Den als illegale Einwanderer eingestuften Flüchtlingen soll in der grenznahen Stadt Szeged der Prozess gemacht werden. Ob die Verurteilten anschließend tatsächlich inhaftiert oder sofort abgeschoben werden, ist offen. Im Falle einer Abschiebung wäre das Zielland in den meisten Fällen Serbien, weil die meisten Flüchtlinge aus diesem Land einreisen.

Parallel dazu will Ungarns Regierung in wenigen Tagen die Grundlagen dafür schaffen, dass die Armee die Grenzpolizei unterstützen darf. Darüber soll das Parlament am 21. September entscheiden. Den Plänen zufolge soll die Armee dabei auch Gewalt anwenden dürfen, unter anderem mithilfe von Gummigeschossen und Tränengasgranaten. Der Einsatz tödlicher Waffen soll aber verboten sein. Die Soldaten dürften die Flüchtlinge auch „nicht schwer“ körperlich verletzen. Die Erlaubnis für Militäreinsätze an der Grenze sowie die erweiterten Rechte für die Polizei sollen nur im Krisenfall gelten.