Brüssel. Strafverfolgungsbehörden dürfen Ermittlungsdaten demnach künftig nicht an Drittstaaten weiter geben oder „unnötig lange speichern“.

Die Europäische Union und die USA haben sich auf neue Standards für den transatlantischen Austausch von Ermittlungsdaten verständigt. Wie EU-Justizkommissarin Vera Jourova am Dienstagabend mitteilte, soll ein neues Abkommen gewährleisten, dass sich Strafverfolgungsbehörden künftig an strenge Auflagen halten müssen.

Klagerechte im Fall einer Missachtung

Die Standards verbieten beispielsweise die Weitergabe von Daten in Drittstaaten oder eine unnötig lange Speicherung. Zudem sind weitreichende Klagerechte im Fall einer Missachtung der Regeln vorgesehen.

Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss nach Angaben aus Brüssel noch ein US-Gesetz verabschiedet werden, das EU-Bürgern das Recht auf Rechtsbehelf einräumt. In der Europäischen Union gilt die formelle Zustimmung der Mitgliedstaaten und des Parlaments als sicher.

Hintergrund ist Anti-Terrorkampf

Hintergrund des jetzt ausgehandelten Abkommens ist die Diskussion um Datenschutz im Anti-Terrorkampf. Das Europäische Parlament hatte bereits 2009 eine verbindliche internationale Vereinbarung gefordert.

Die gemeinsame Nutzung von Daten und Informationen stelle ein wertvolles Instrument im internationalen Kampf gegen den Terrorismus und die grenzüberschreitende Kriminalität dar, stellten die Abgeordneten damals fest. Notwendig sei aber ein Rechtsrahmen, der einen angemessenen Schutz der bürgerlichen Freiheiten, einschließlich des Rechts auf Privatsphäre, sicherstelle.