Berlin .

Die Gewerkschaft Ver.di ist mit einer Verfassungsbeschwerde zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen gescheitert. In dem Verfahren ging es um die Teilnahme der Gewerkschaften an kirchlichen Tarifverhandlungen und ein mögliches Streikrecht. Anders als in der Wirtschaft werden in den meisten Einrichtungen der großen Kirchen die Arbeitsbedingungen von einer paritätisch von Arbeitgebern und Beschäftigten besetzten Kommission ausgehandelt. Ein Streikrecht gibt es nicht.