Berlin.

Das seit Jahresanfang geltende Mindestlohngesetz wird bislang in einer Reihe von Unternehmen nicht ausreichend eingehalten: Allein im ersten Halbjahr hat die zuständige Zollverwaltung in 297 Fällen Ermittlungsverfahren gegen Unternehmen wegen Verstößen gegen die Mindestlohn-Regelungen eingeleitet. Das geht aus neuen Zahlen des Bundesarbeitsministeriums für den Bundestag hervor, die dem Hamburger Abendblatt vorliegen.

Die Ermittlungen gegen Arbeitgeber beruhen vor allem auf zwei Vorwürfen: Etwa je zur Hälfte besteht der Verdacht, dass die Unternehmen den Aufzeichnungspflichten nicht nachkamen oder sie den Mindestlohn von 8,50 Euro nicht oder zu spät zahlten. Laut Ministeriumsantwort auf eine Anfrage der Linke-Bundestagsfraktion gab es die meisten Beanstandungen im Hotel- und Gaststättengewerbe, wo allein 140 Verfahren eingeleitet wurden.

Die neue Zahl der Ermittlungsfälle liegt doppelt so hoch wie erste Angaben des Bundesfinanzministeriums, das im Juli von nur 146 Verfahren in den ersten sechs Monaten gesprochen hatte. Bis Ende Juni überprüfte die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls rund 25.000 Unternehmen, allerdings nicht nur wegen der Regelungen zur Lohnuntergrenze.

Strittig ist, ob die Kontrollen ausreichen, um die Einhaltung des Mindestlohngesetzes flächendeckend zu sichern. Linke-Fraktionsvize Klaus Ernst verlangte, der flächendeckende Mindestlohn müsse auch flächendeckend kontrolliert werden. „Personell ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit trotz Aufstockung viel zu dünn besetzt, um das zu leisten“, sagte Ernst dem Abendblatt. Zudem seien Hunderte Planstellen unbesetzt.

Das Arbeitsministerium äußerte sich in seiner Antwort sehr zurückhaltend zu den Auswirkungen des Mindestlohns: Es wollte sich nicht festlegen, welchen Einfluss die Lohnuntergrenze auf die Entwicklung von Löhnen oder auf den Arbeitsmarkt hat. Eine fundierte Aussage sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, das Gesetz werde 2020 wissenschaftlich bewertet, heißt es in dem Schreiben für den Bundestag. Zudem werde die Mindestlohnkommission die Auswirkungen beobachten.