Berlin.

Flüchtlinge erhalten gemäß Asylbewerberleistungsgesetz Mittel zur Sicherung ihres Existenzminimums. In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden Dinge des täglichen Bedarfs wie Essen oder Möbel meist zur Verfügung gestellt. Außerdem gibt es Bargeld für persönliche Bedürfnisse. Alleinstehende erhalten 143 Euro im Monat. Erwachsene, die als Partner einen Haushalt teilen, bekommen jeweils 129 Euro. Wer sonst noch im Haushalt lebt, kriegt 113 Euro. Für Kinder stehen Familien je nach Alter 85 bis 92 Euro zu. Wenn Asylbewerber nicht mehr in Gemeinschaftsunterkünften des Landes untergebracht sind und damit in der Regel Essen und andere Sachleistungen wegfallen, gibt es mehr Bargeld. Erwachsene Alleinstehende erhalten dann 216 Euro, Kinder oder weitere Haushaltsmitglieder 133 bis 194 Euro. Hier gibt es allerdings etwas Spielraum: Anstelle der Geldleistungen können auch „soweit es nach den Umständen erforderlich ist“, wie es im Gesetz heißt, Wertgutscheine und Sachleistungen gewährt werden. Zudem übernehmen die Behörden die Wohnkosten. Auch bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt erstattet der Staat die Kosten. Ist ein Flüchtling länger als 15 Monate im Land, stehen ihm bei Bedürftigkeit Leistungen auf dem Niveau der Sozialhilfe zu. Damit erhält ein Alleinstehender etwa 392 Euro. Zudem werden seine Wohnkosten erstattet.